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Satzungen des ZVO | ||
1. Satzungen Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Organ des Zweckverbandes neben dem Verbandsgeschäftsführer beschließt auf der Grundlage der gültigen Gesetze die Satzungen. Die Satzungen bilden den gesetzlichen Rahmen der Arbeit des Zweckverbandes und sind das "Handwerkszeug" für die Erfüllung der Aufgaben des Verbandes. Sie geben Auskunft zu technischen Vorschriften, Definitionen, Entgelten, Gebühren, Abläufen, Grenzwerten und vielem anderen. Chronologische Auflistung der Satzungen einschließlich der Änderungssatzungen im PDF-Format (Stand: 01/2023) 2. Verbandssatzung Die Verbandsversammlung beschließt die Verbandssatzung. Diese Satzung legt die Strukturen des Verbandes fest und regelt Rechte, Pflichten, Aufgaben und Arbeitsweise der Verbandsorgane -Verbandsversammlung, Verbandsgeschäftsführer- sowie der Verwaltung des Verbandes. |
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