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Wasserqualität im Versorgungsgebiet | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Trinkwasser in Deutschland ist das am besten kontrollierte Lebensmittel. Die hohen Hygieneanforderungen der Deutschen Trinkwasser- verordnung sind Maßstab für die Beurteilung der Qualität des Trinkwassers. Regelmäßige Kontrollen durch zugelassene Labore ( jährliche Vollanalysen, monatliche bakterielle Untersuchungen) sichern die strikte Einhaltung der vorgegeben Parameter und damit die hervorragende Qualität. Einen Vergleich des Quedlinburger Trinkwassers mit Fernwasser und handelsüblichen Mineralwässern ist in folgender Tabelle dargestellt: |
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1. Ausgewählte Analysen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Urananalyse
Ein Uranmesswert vom eingespeisten Fernwasser ins Zweckverbandsgebiet konnte nicht nachgewiesen werden (Analysewert 2022). Die gemessenen Werte im eigengeförderten Trinkwasser sind <0,001 mg/l (Analysewert 2023). Damit liegen diese Uranmesswerte weit unter dem Leitwert des Umweltbundesamtes von 0,01 mg/l. Auch dieser Wert liegt weit unter dem von der Weltgesundheitsorganisation genannten Leitwert von 0,015 mg/l. Das Umweltbundesamt empfiehlt einen lebenslang duldbaren gesundheitlichen Leitwert von 0,01 mg/l Uran. |
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2. Wasserhärte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mit Wirkung vom 04. Mai 2007 trat das neue Waschmittel- und Reinigungsgesetz (WRMG) in Kraft. Danach sind von den Wasserversorgungsunternehmen die Wasserhärten in drei neuen Härtebereichen anzugeben: |
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Härtebereich weich: weniger als 1,5 millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° dH) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Härtebereich mittel: 1,5 - 2,5 millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° - 14 ° dH) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Härtebereich hart: mehr als 2,5 millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Legende dH = deutsche Härte OT = Ortsteil |
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3. Zusatzstoffe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entsprechend der Trinkwasserverordnung §20 gibt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz die Zugabe folgender Zusatzstoffe im bereitgestellten Trinkwasser bekannt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Trinkwasserbeschaffenheit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entsprechend
der Trinkwasserverordnung §45 gibt der Zweckverband Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung Ostharz seinen Verbrauchern die Trinkwasserbeschaffenheit
bekannt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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