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25.01.2017
Urteil zu Abwasseranschlüssen: Nachträgliche Beiträge sind rechtens
MZ
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Da ist es nun, das Urteil. Es ist eine Niederlage für Die Linke und die Bürgerinitiativen, die sie unterstützte. "Jetzt haben wir zumindest eine Klärung", sagte Swen Knöchel am Dienstag in Dessau.
Der Fraktionschef der Linken hatte Augenblicke zuvor noch die 40-minütige Urteilsverkündung im Landesverfassungsgericht verfolgt. Ihm gegenüber: ein zufriedener Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Das Gericht urteilte am Dienstag, dass das nachträgliche Einkassieren von Beiträgen für Abwasseranschlüsse bisher rechtens war - selbst dann, wenn die Rechnungen erst Jahrzehnte nach Einrichtung der Anschlüsse in den Briefkästen landeten. Konkret entschieden Sachsen-Anhalts höchste Richter, dass eine umstrittene übergangsregelung, die das Eintreiben von Beiträgen von 1991 bis ins Jahr 2015 hinein erlaubt hatte, nicht mit der Landesverfassung kollidiert. Abwasserstreit in Sachsen-Anhalt: Politiker und Bürger protestierten gegen das nachträgliche Eintreiben von Gebühren Viele Bürger - und auch linke und grüne Politiker - hatten dies in der Vergangenheit anders gesehen. Im vergangenen Jahr hatte der Abwasserstreit zu lauten Protesten von Bürgerinitiativen im ganzen Land geführt. Rund 80 000 Menschen sind von den nachträglichen Forderungen betroffen. Nach Schätzungen von Expertenverbänden haben rund 36 000 Personen Widersprüche eingelegt. Und selbst in der Landesregierung hatte es zwischenzeitlich Unsicherheit gegeben. Im vergangenen Winter hatte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) per Erlass ein Moratorium herbeigeführt - die Abwasserzweckverbände sollten die Zahlungen erst einmal ruhen lassen, bis es Rechtssicherheit geben würde. Diese gebe es nun, sagte der Innenminister nach dem Urteil. "Wir haben immer gesagt: Es gibt keinen Grund, dass einige für ihren Abwasseranschluss zahlen und andere nicht." Er wisse, dass es in den Bürgerinitiativen eine andere Erwartung an dieses Urteil gegeben habe. "Es gehört nun aber auch dazu, Rückgrat zu zeigen." Die Linksfraktion im Landtag war vor Gericht gezogen, um einen besonders umstrittenen Passus im Kommunalabgabengesetz (KAG) prüfen zu lassen: Eine übergangsfrist von 2014 bis 2015, die den Abwasserverbänden Zeit verschaffte, endlich alle angehäuften Beitragsschulden zu kassieren. Eben diese Regel, vom Landtag beschlossen, widersprach nach Ansicht der Linken einem anderen Gesetzespassus, der eine Höchstgrenze von zehn Jahren für nachträgliche Beiträge festlegt. Nur so sei es möglich gewesen, mit dem KAG bis zu 25 Jahre später zu kassieren. Abwasserstreit in Sachsen-Anhalt: Auch nach dem Urteil bleibt laut Linken ein politisches und moralisches Problem Laut dem Urteil vom Dienstag ist die Regelung jedoch verfassungskonform. "Grundsätzlich muss jeder Anschlussnehmer damit rechnen, Beiträge zu leisten", heißt es. Zudem könne ein 25-Jahre-Zeitraum für Abwasserbeiträge als angemessen gelten - in verwandten Fällen habe dies der Europäische Gerichtshof ähnlich beurteilt. Knöchel sagte nach dem Urteilsspruch, er habe keine Zweifel, dass die Richter eine sorgfältig abgewogenen Entscheidung getroffen hätten. Doch auch juristisch bestätigt bleibe das Gesetz ein "politisches und moralisches Problem". Lasten und Defizite in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung würden auf den Schulter der Bürger abgeladen. Hintergrund ist, dass die Beitragsgelder in die Wasserinfrastruktur fließen. Der Grünen-Abgeordnete Olaf Meister sagte, er habe das Gesetz damals für falsch gehalten. "Doch durch das Urteil bekommen wir nun hoffentlich einen Rechtsfrieden." Laut SPD-Innenexperte Rüdiger Erben zeige das Urteil, dass die Entscheidung der Landesregierung zum zwischenzeitlichen Moratorium richtig war. Die AfD bezeichnete das Urteil hingegen als skandalös. Aus Sicht der Bürgerinitiativen sei das Urteil "enttäuschend", sagte Anke Thies. Die Rechtsanwältin vertritt mehrere Initiativen. "Es ist allerdings eine andere Frage, ob innerhalb der Abwasserzweckverbände alles sauber gelaufen ist", so die Anwältin. Zu dieser Frage seien noch Verfahren anhängig. Sie wolle bis ans Bundesverfassungsgerichts ziehen. Eine Bürgerinitiative aus Hettstedt kündigte nach dem Urteilsspruch am Dienstag bereits an, diesen Weg gehen zu wollen. (mz) Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 25.01.2017
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